Die Entscheidung der Bundesregierung, die Finanzierung von Integrationskursen für Asylbewerber und andere migrantische Gruppen deutlich einzuschränken, sorgt bundesweit für Kritik. Zum Beispiel haben sich bereits Natalie Pawlik, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, und der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) kritisch dazu geäußert.
Aber auch auf kommunaler Ebene stößt das Vorhaben auf Ablehung. Besonders Einrichtungen wie die Volkshochschulen stehen nun vor erheblichen Problemen. Auch die VHS Nord, zuständig unter anderem für Unterschleißheim, rechnet bereits in den kommenden Wochen mit spürbaren Auswirkungen.
VHS-Direktorin Alina Comber findet deutliche Worte: „Die Entscheidung des Bundesministeriums ist ein großer Rückschritt in Sachen Integration in Deutschland.“ Sprache sei der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. „Erst mit alltagstauglichen Sprachkenntnissen können Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten und ihr Potenzial weiterentwickeln“, betont Comber.
Integrationskurse als zentrales Instrument der Integrationspolitik
Tatsächlich gelten Integrationskurse seit Jahren als zentrales Instrument deutscher Integrationspolitik. Sie verbinden Sprachvermittlung mit Orientierung im gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Zum Beispiel haben 2024 mehr als 325.000 Menschen einen Integrationskurs neu begonnen. Die OECD bestätigte damals in einem Bericht, dass in Deutschland mehr als die Hälfte der Eingewanderten im Erwerbsalter an einem Sprachkurs teilgenommen hat. Das sei einer der höchsten Werte in den europäischen OECD-Ländern.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Trägern von Integrationskursen am Montag mitgeteilt, dass „bis auf Weiteres“ keine Teilnehmer mehr zugelassen werden, für die der Kurs nicht verpflichtend ist. In dem Rundschreiben heißt es laut DVV, dass „die seit 01.12.2025 gestellten und alle künftigen Anträge auf freiwillige Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44, 4 AufenthG“ abgelehnt werden.
Ein Kursbesuch ist demnach nur noch Personen möglich, die nach dem Aufenthaltsgesetzt dazu verpflichtet sind. Nicht mehr teilnehmen können dagegen Asylbewerber, Unionsbürger, Geduldete (§ 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), sowie Menschen aus der Ukraine.
„Dies geht auf Kosten derjenigen, die aus freien Stücken Deutsch lernen wollen, um sich zügig in Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren“, stellt der Volkshochschul-Verband fest. Oder anders gesagt: Betroffen sind vor allem die „guten“ Ausländer mit hoher Integrationsmotivation.
Der Bayerische Volkshochschulverband (bvv) zeigt sich zudem verwundert, „wie eine solche Entscheidung von enormer politischer Tragweite ohne Einbindung des Bundestags und ohne frühzeitige Information an die Träger, Betroffenen, Behörden und Beratungsstellen erfolgen kann. Er kritisiert, auch dass keine Übergangsregelungen vorgesehen sind udn stellt fest: „Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, um das Integrationskurssystem zukunftsfähig weiterzuentwickeln, sieht anders aus
Argumentation mit der „Bleibeperspektive“
Wie Henning Zanetti, ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, in der Bundespressekonferenz am 11. Februar erklärte, sei der Kern des Vorhabens, das man „die Integrationskurse letztendlich wieder auf ihren eigentlichen Auftrag zurückführen“ wolle. Im Fokus stehe dabei Förderung von Menschen „mit dauerhafter Bleibeperspektive“.
Dazu, wie diese Bleibeperspektive definiert wir,d und ob die nicht wesentlich davon abhängt, wie erfolgreich ein Integrationskurs ist, antwortete der Regierungssprecher ausgesprochen ausweichend (den Wortlaut aus der Bundespressekonferenz findet Ihr unten).
Die Entscheidung wirft damit grundsätzliche Fragen zur strategischen Ausrichtung der Integrationspolitik auf. Während Deutschland sich – wie auch in der Bundespressekonferenz erklärt – weiterhin als Einwanderungsland versteht, könnte der Zugang zu einem der wichtigsten Integrationsinstrumente künftig deutlich eingeschränkt sein – mit ungewissen Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Kurzsichtig und schädlich“
Die nun angekündigten Kürzungen werden von der Bundesregierung vor allem mit Haushaltszwängen begründet. Kritiker sehen darin jedoch eine kurzsichtige Sparmaßnahme mit langfristigen Folgekosten. Comber warnt: „Die verengte Betrachtung als bloße Haushaltsausgabe ist kurzsichtig und schädlich.“
Fehlende Sprachförderung könne dazu führen, dass berufliche Chancen ungenutzt bleiben und gesellschaftliche Integration erschwert wird. Besonders betroffen seien Menschen mit geringem Einkommen, die sich Kurse nicht selbst leisten können.
Regine Sgodda, Vorstand des Bayerischen Volkshochschulverbands, erklärt: „Sprache ist der Schlüssel zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Wer motivierten Menschen den Zugang zu Integrationskursen verwehrt, behindert Integration und verschärft bestehende Probleme, statt sie zu lösen. Gerade in Zeiten massiven Fachkräftemangels ist diese Entscheidung volkswirtschaftlich kurzsichtig und gesellschaftlich riskant.“
Nettobelastung für den Staat könnte steigen
Auch negative Folgen für die Arbeitsmarktintegration werden befürchtet. „Der Abschluss von Integrations- und Berufssprachkursen hat nach unseren empirischen Befunden eindeutig positive Effekte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“, sagte etwa Herbert Brücker, Forschungsleiter am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dem epd.
Brücker geht davon aus, dass der Sparkurs sich nicht rechnet. Den kurzfristigen Kosteneinsparungen bei den Kursen stünden steigende Kosten für Transferleistungen und geringere Einnahmen durch Steuern und Abgaben aufgrund sinkender Beschäftigungsquoten und geringerem Verdienst gegenüber. „Per saldo dürfte die Nettobelastung für den Staat steigen“, sagte Brücker.
Das Sparvorhaben und seine Auswirkungen in Zahlen
Das BAMF rechnet mit über 40 Prozent weniger Kursteilnahmen, wenn eine freiwillige Teilnahme nicht mehr zugelassen ist. Das BMI teilt mit, dass es statt der ursprünglich geplanten 314.000 Kurseintritte im Jahr 2026 noch rund 185.000 Kurseintritte geben wird. Der DVV geht anhand seiner Integrationskursstatistik für das erste Halbjahr 2025 davon aus, dass die freiwillig Teilnehmenden einen Anteil von rund 55 Prozent stellen.
„Vielfach kann allein mit Verpflichteten in einer Region die vom BAMF vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für einen Kursstart nicht erreicht werden.Folglich ist überall in Deutschland mit Kursausfällen und verlängerten Wartezeiten für die zur Teilnahme verpflichteten Zugewanderten zu rechnen“, erklärt der Verband. Also wird auch für die zu den Kursen Verpflichteten die Hürde für eine Integration höher. Oder anders gesagt: Auch sie bleiben tendenziell eher länger vom Staat abhängig.
Wortlaut der Fragen (von Journalisten) und der Antworten von Henning Zanetti, Sprecher des Bundesinnenministeriums, zur Bleibeperspektive aus der Bundespressekonferenz:
Frage: Nur zum Verständnis, Herr Zanetti: Aus Sicht Ihres Ministeriums ist der Sinn von Integrationskursen nicht, die Bleibeperspektive zu erhöhen?
Zanetti (BMI): Ich kann mich dazu noch einmal wiederholen: Der Fokus liegt für uns auf denjenigen Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben.
Zusatz: Aber die Bleibeperspektive von Menschen erhöht sich doch logischerweise, wenn der Spracherwerb gefördert wird.
Zanetti (BMI): Ich würde sagen, ich habe die Frage gerade beantwortet und habe dem jetzt nichts hinzuzufügen.
Text Peter Marwan / Recherchen Helmut Göbel