Stadt bittet um Hinweise

Eichenprozessionsspinner in Unterschleißheim entdeckt

Eichenprozessionsspinner an einem Eichenstamm (Foto: G. Lobinger, Bayerisches Landesamt für Waöld und Forstwirtschaft)
Eichenprozessionsspinner an einem Eichenstamm (Foto: G. Lobinger, Bayerisches Landesamt für Waöld und Forstwirtschaft)

Am 9. Juni ging über den städtischen Mängelmelder auf CONSUL die erste Meldung zu einem Fund des Eichenprozessionsspinners ein. Die Stadt kontrolliert seitdem die betroffenen Stellen engmaschig. „Ziel ist es, mögliche weitere Vorkommen frühzeitig zu erkennen und eine Ausbreitung möglichst zu verhindern. Derzeit stehen vor allem Vorsichtsmaßnahmen und ein dichtes Monitoring im Vordergrund“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinner können Hautreizungen, Juckreiz, Atemwegsbeschwerden oder allergische Reaktionen auslösen. Die Stadt bittet deshalb darum, Raupen, Gespinste oder befallene Bäume nicht zu berühren und im Umfeld betroffener Bäume besonders aufmerksam zu sein. Auch Hunde sollten von möglichen Fundstellen ferngehalten werden.

Gespinstmotten an einem Strauch. (Foto: Peter Marwan)
So sieht ein Befall von Sträuchern mit Gespinstmotten aus. (Foto: Peter Marwan)

Wichtig: Der Eichenprozessionsspinner kommt ausschließlich an Eichen vor. Derzeit sind auch Gespinstmotten an Bäumen, Hecken und Strächern im Stadtgebiet zu finden. Wie sich beide unterscheiden lassen, erklärt das Bayerische Landesamt für Wald und Forstwirtschaft.

Stadt bittet Bevölkerung um Unterstützung

Die Stadt Unterschleißheim bittet die Bevölkerung um Unterstützung: Wer weitere Verdachtsfälle oder Nester des Eichenprozessionsspinners entdeckt, soll diese bitte der Grünplanung melden (E-Mail gruenplanung@ush.bayern.de, Telefon: 089/31009-347). Die Meldung sollte den Standort möglichst genau angeben. „Hilfreich sind außerdem Fotos, sofern diese ohne Annäherung an die Raupen oder Nester gemacht werden können“, schreibt die Stadt.

Auch bei einem Befall auf privaten Grundstücken wird eine Meldung erbeten. Die Verwaltung unterstützt dann bei der weiteren Vorgehensweise.

Einordnung der Gefährdung

„Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der warm-trockenes Klima bevorzugt und sich aufgrund der Klimaveränderungen immer stärker in Deutschland ausbreitet“, schreibt der Landesverband Bayern des Vereins Schutzgemeinsachft Deutscher Wald. „Die Brennhaare der Raupen sind für Mensch und Tier gefährlich und lösen allergische Reaktionen aus. Der Eichenprozessionsspinner (EPS) kommt an allen Eichenarten vor, neben der Stiel- und Traubeneiche auch an der amerikanischen Roteiche. … Als Insekt des Offenlandes kommt er vor allem in warm-trockenen Regionen vor und bevorzugt Einzelbäume, Bestandsränder und lichte Eichenwälder.“

Die Eichenallee zwischen Waldfriedhof und Lohhof-Süd (Foto: Peter Marwan)
Der Eichenprozessionsspinner kommt er vor allem in warm-trockenen Regionen vor und bevorzugt Einzelbäume, Bestandsränder und lichte Eichenwälder. Die Eichenallee zwischen Waldfrieedhof und Lohhof-Süd ist also quasi ein idealer Lebensraum für das Insekt. (Foto: Peter Marwan)

„Auch wenn die Raupen der Eichenprozessionsspinner liebend gerne Eichenblätter fressen, ist der Schaden für die Forstwirtschaft relativ gering“, erklärt der NABU dazu. „Die vermehrte Bekämpfung hat vielmehr mit den möglichen gesundheitlichen Schäden bei Mensch und Tier zu tun.“

Deshalb spricht sich der BUND Naturschutz in Bayern auch vehement dafür aus, die Schädlinge ohne Gift zu bekämpfen. Das gesundheitliche Problem werde völlig überschätzt. Die Naturschützer raten vom Einsatz von Pestizien ab und verweisen auf die guten Erfolge der 183 bayersichen Kommunen, die Raupen und Gespinste der Eichenprozessionsspinner in Bayern ausschließlich mechanisch bekämpft haben.

Das Bayerische Landesamt für Wald und Forstwirtschaft schließt vor allem bei einer ungewöhnlichen Massenvermehrung der Raupen Schäden für den Wald dagegen nicht gänzlich aus. Es lägen „noch keine längerfristigen Erfahrungen vor, in welchem Ausmaß der Raupenfraß Eichenbestände schädigt oder gar existenziell bedroht“, erklärt die Behörde.

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