1,94 Promille und 1,38 Promille

Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern

Zwei Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle (Foto: Bayerische Polizei)
Meldungen der Polizei Oberschleißheim zu Verkehrskontrollen in den vergangen Tagen zeigen: Auch Fahrer von E-Scootern müssen die geltenden Verkehrsregeln beachten. (Foto: Bayerische Polizei)

Am Montag (6.7.2026) befuhr ein 44-Jähriger mit Wohnsitz in München mit einem E-Scooter den Gehweg neben der Landshuter Straße in Unterschleißheim. In Richtung Norden. Da dort das Zusatzzeichen „Fahrradfahrer frei“ gilt, war das soweit in Ordnung. Bei der Verkehrskontrolle durch die Besatzung des Streifenwagens ergab der Atemalkoholtest jedoch einen Weert von 1,94 Promille. Das war nicht in Ordnung.

Deshalb wurde laut Polizei die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme am Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. Weil am E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war, erfolgte neben einer Anzeige wegen Trunkenheit auch eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Der Scooter wurde in amtliche Verwahrung genommen. Er kann vom Beschuldigten in nüchternem Zustand wieder abgeholt werden.

17-Jähriger E-Scooter-Fahrer mit 1,38 Promille

Bereits am Sonntag (5.7.) gegen 1 Uhr 20 hatte die Polizei einen weiteren, alkoholisierten E-Scooter-Fahrer aufgegriffen. Der 17-Jährige aus Garching befuhr die Schleißheimer Straße in Garching. Er fiel aufgrund fehlender Beleuchtung und riskanter Fahrmanöver auf und wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Beim Atemalkoholtest wurde ein Wert von 1,38 Promille festgestellt.

Der Schüler war noch nicht im Besitz eiergültigen Fahrerlaubnis. Deshalb erfolgt eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde. „Den Schüler erwartet nun neben den Schwierigkeiten bei der Erlangung einer Fahrerlaubnis auch eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr“, teilte die Polizeiinspektion 48 in Oberschleißheim mit.

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