Gemeindebefragung soll mehr Erkenntnisse bringen

Fast jeder Sechste im Landkreis armutsgefährdet

Offener Geldbeutel mit wenigen, niedrigen Euro-Münzen (Foto & Bearbeitung: Peter Marwan)
Eine Gemeindebefragung soll dem Landkreis zusätzliche Informationen, Anhaltspunkte und Hinweise auf erprobte Wege zur Armutsbekämpfung liefern. (Foto & Bearbeitung: Peter Marwan)

Die Sozialplanung am Landratsamt München hat sich jüngst mit der messbaren „monetären Armut“, also der Einkommensarmut, beschäftigt. Die Analyse zeigt, wie sich geringe Einkommen unter anderem bei Arbeit, Wohnen, Bildung, Überschuldung und gesellschaftlicher Teilhabe auf die Lebenssituation der Betroffenen auswirken.

Aufgrund sehr vieler Gutverdiener im Landkreis München liegen das Durchschnitts- und Medianeinkommen recht hoch. „Gleichzeitig ist das Einkommen überdurchschnittlich ungleich verteilt. Gute Durchschnittswerte können deshalb verdecken, dass viele Menschen finanziell stark belastet sind“, teilt der Landkreis München mit.

Das zeige sich auch bei der Armutsrisikoquote:  Werden die Rahmenbedingungen des Landkreises sowie das Medianeinkommen der örtlichen Bevölkerung berücksichtigt, leben 15,7 Prozent der im Landkreis wohnenden Personen unterhalb der Armutsrisikoschwelle. In absoluten Zahlen sind das mehr als 55.000 Menschen.

Als armutsgefährdet gilt laut Statistischem Bundesamt eine Person, „wenn ihr Einkommen (Nettoäquivalenzeinkommen) weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) beträgt. Die Armutsgrenze, genauer gesagt die Armutsgefährdungsschwelle, hängt dabei von der Anzahl und dem Alter der Haushaltsmitglieder ab.“

Landkreis geht von hohen Dunkelziffern aus

Im Jahr 2024 erhielten im Landkresi München mehr als 16.000 Menschen Leistungen der sozialen Mindestsicherung, unter anderem Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem SGB II. Die Mindestsicherungsquote lag damit bei 4,6 Prozent.

„Diese Zahl bildet aber nur einen Teil der Wirklichkeit ab“, betont der Landkreis. „Denn sie erfasst nur Menschen, die tatsächlich Leistungen beziehen. Nicht enthalten sind Personen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, diese aber nicht beantragen, sei es aus Scham oder fehlender Information“.

Davon könnten im Landkreis München geschätzt bis zu 8.000 Menschen betroffen sein. Hinzu kämen Haushalte, die knapp oberhalb der Bemessungsgrenzen liegen oder nur vorgelagerte Hilfen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, aber wegen der hohen Lebenshaltungskosten dennoch in prekären Verhältnissen leben.

Zahlen zur Armutsgefährdung im Landkreis München

Trotz hoher Beschäftigungsquote waren 2025 mehr als 1.400 erwerbstätige Menschen im Landkreis auf Grundsicherung angewiesen. Gründe sind laut Landkreis unter anderem niedrige Löhne, Teilzeit, befristete oder unsichere Beschäftigungsverhältnisse, hohe Wohnkosten und familiäre Belastungen.

2025 lebten mehr als 2.900 Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. Nicht berücksichtigt sind Familien, die keine Leistungen beantragen, knapp oberhalb der Leistungsgrenze liegen oder durch hohe Wohnkosten stark belastet sind.

Die 11.500 Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern im Landkreis stellen etwa jeden fünften Haushalt mit Kindern, machen aber mehr als 60 Prozent der Haushalte mit Kindern aus, die Grundsicherung beziehen.

2024 bezogen mehr als 2.100 Menschen im Landkreis Grundsicherung im Alter. Die Zahl steigt seit 2020 kontinuierlich. Besonders betroffen sind Frauen sowie ausländische Seniorinnen und Senioren. Die tatsächlichen Zahlen dürften weitaus höher liegen. Studien gehen davon aus, dass bis zu 60 Prozent der Anspruchsberechtigten Grundsicherung im Alter nicht beantragen.

Hohe Mieten und ein knappes Angebot an bezahlbarem Wohnraum belasten laut Landkreis vor allem Haushalte mit geringen Einkommen. Eine Mietbelastung von mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens gilt als kritisch, weil dann weniger Geld für andere Lebenshaltungskosten bleibt und damit das Risiko für Überschuldung und soziale Ausgrenzung steigt. Sorgen bereitet auch der Anstieg bei Schulabgängen ohne Abschluss und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen.

Gemeindebefragung soll Lösungen aufzeigen

Der Sozialausschuss des Kreistags hat nach der Beschäftigung mit der Analyse die Verwaltung beauftragt, eine Gemeindebefragung durchzuführen. Deren Ziel ist es, die statistischen Daten durch lokales Wissen zu ergänzen und Handlungsschwerpunkte abzuleiten. Auch Best-Practice-Beispiele sollen erfasst und den anderen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

„Die Datenanalyse zeigt uns sehr deutlich, dass Armut auch in einem wirtschaftlich starken Landkreis wie dem unseren ein ernstes Thema ist“, sagt Landrat Christoph Göbel. „Die geplante Gemeindebefragung ist deshalb eine wichtige Ergänzung. Unsere Städte und Gemeinden wissen oft sehr genau, wo Menschen in schwierigen Lebenslagen sind, vor allem auch dann, wenn sie offiziell nicht unter die allgemeinen Bemessungsgrenzen fallen.“

Das seien etwa Familien, die sich die Schulfahrten für ihre Kinder nicht leisten können, Menschen, die auf Tafeln angewiesen sind, oder Haushalte, die trotz Einkommen jeden Monat an ihre Grenzen kommen. „Wir müssen uns diesen Themen dringend stellen“, betont Göbel. „Und wir müssen gemeinsam mit den Kommunen im interkommunalen Dialog Lösungen finden.“

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