Kommunalwahl in Bayern 2026, Symbolbild (Grafik: Peter Marwan mit ChatGPT)
Bei den Kommunalwahlen in Bayern ist 2026 einiges anders als bei früheren Kommunalwahlen. Ushel.news gibt einen Überblick. (Grafik: Peter Marwan mit ChatGPT)

Termine, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl & neue Listen

Das ist neu bei den Kommunalwahlen 2026

Bei den Kommunalwahlen am 8. März 2026 in Bayern gibt es mehrere Unterschiede und Neuerungen gegenüber früheren Kommunalwahlen im Freistaat. Zwar stehen wieder Gemeinde- und Stadträte, Kreistage sowie in der Regel Bürgermeister- und Landratsposten posten zur Wahl, aber Regeln und Fristen haben sich geändert.

Fristen für Kandidaturen

Wahlvorschläge für Kandidaten und Listen mussten bis zum 8. Januar um 18 Uhr eingereicht werden. Damit ist also jetzt bekannt, wer alles antreten will.

Allerdings ist noch nicht klar, wer alles antreten darf. Parteien oder Wählergruppen, die zum Beispiel erstmals eine Liste für Stadtrat, Gemeinderat oder Kreistag einreichen wollen, brauchen Unterstützerunterschriften, bevor ihre Liste zugelassen wird.

Unterstützung für neue Listen

In Unterschleißheim beziehungsweise dem Landkreis München sind das das „Bündnis für Unterschleißheim“ (BfU) und die „Junge Union“. Sie haben bis 19. Januar Zeit, Unterstützerunterschriften zu sammeln. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften hängt von der Einwohnerzahl ab. Laut dem 2023 geänderten Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sind für eine neue Liste bei der Stadtratswahl in Unterschleißheim 190 Unterschriften erforderlich, im Landkreis München-Land 470.

Die Unterschriften können in Unterschleißheim im Bürgerbüro geleistet werden. Das hat dazu Sonderöffnungszeiten eingerichtet. Unterstützen dürfen alle Wahlberechtigten. Mehr dazu, warum BfU und Junge Union diese Unterstützung benötigen und wer, wann wo unterschreiben kann, erfahrt Ihr bei Ushel.news in den Beiträgen:

Junge Union braucht Unterstützer-Unterschriften

Bündnis für Unterschleißheim bittet um Unterstützer-Unterschriften

Die Bekanntmachung aller zugelassenen Bewerber wird spätestens am 3. Februar erfolgen.

Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen werden frühestens ab dem 26. Januar 2026 versandt werden. Alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sollten also ab Ende Januar 2026 ihre schriftliche Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben. Diese Benachrichtigung enthält unter anderem Informationen zum Wahllokal und Informationen, wie und bis wann man die Briefwahl beantragen kann.

Wenn man keine Wahlbenachrichtigung bekommt

Der häufigste Grund dafür, dass die Wahlbenachrichtigung ausbleibt, ist, dass man nicht im Wählerverzeichnis steht. Das ist der Fall, wenn man die Voraussetzungen zum Stichtag nicht erfüllt.

Zum Beispiel muss eine wahlberechtigte Person (deutsche Staatsbürger und EU-Bürger und -bürgerinnen) am 42. Tag vor dem Wahltag (2026 also dem 25. Januar) mit Hauptwohnsitz beziehungsweise dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der jeweiligen Gemeinde gemeldet sein, damit sie automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen wird. Die häufigsten Gründe dafür sind, Umzüge nach dem Stichtag, dass die Anmeldung vergessen oder verspätet vorgenommen wurde oder ein längerer Auslandsaufenthalt. Auch wenn in Unterschleißheim nur der Nebenwohnsitz gemeldet ist, kommt die Wahlbenachrichtigung nicht nach Unterschleißheim.

Möglich ist aber auch, dass die falsche Adresse gespeichert wurde, eine Namensänderung (zum Beispiel nach Heirat) nicht korrekt übernommen wurde oder der Brief an die alte Adresse ging und nicht zur Wahlleitung zurück kam. Möglich wäre zudem, dass die Post den Brief verloren oder falsch zugestellt hat.

Die Wahlbenachrichtigung ist keine Voraussetzung, um wählen zu dürfen. Um sicher zu sein, sollte man jedoch, wenn man Ende Januar noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, über das Bürgerbüro beim Wahlamt nachfragen. Das geht am besten persönlich, abr auch telefonisch oder per E-Mail: „Bin ich im Wählerverzeichnis eingetragen?“ und falls das nicht der Fall ist: „ Kann ich noch aufgenommen werden?“

Verkürzte Briefwahl-Regelung

Die Fristen für das Versenden von Briefwahlunterlagen wurden neu geregelt. Wahlunterlagen dürfen nun erst ab etwa 20 Tage vor dem Wahltag verschickt werden, 2026 konkret ab 16. Februar 2026. Das ist kürzer ist als bei früheren Wahlen.

Wann gibt es eine Stichwahl?

Der Termin 8. März 2026 bleibt im regulären Sechs-Jahres-Turnus. Eine mögliche Stichwahl findet am 22. März 2026 statt. Zu ihr kommt es, wenn bei den Bürgermeister- und Landratswahlen im ersten Wahlgang keine Person über 50 Prozent erreicht.

Nichts unanständiges: Kumulieren und Panaschieren

Gewählt wird auch am 8. März wieder an der Urne im Wahllokal oder per Briefwahl. In beiden Fällen ist bei den Wahlen zum Stadtrat und zum Kreistag Kumulieren und Panaschieren im Listenwahlverfahren möglich.

Gerade im kommunalen Umfeld sind die Kandidierenden oft persönlich bekannt und spielt Parteipolitik eine geringere Rolle. Es ist also sinnvoll, nicht nur eine Liste anzukreuzen, sondern sich Gedanken zu machen, welche Personen man zum Beispiel für den Stadtrat für kompetent hält. Oder auch innerhalb der präferierten Partei Kandidierende, die auf einem hintere Platz stehen, die man aber lieber im Stadtrat sähe, mit mehreren Stimmen zu unterstützen. Kumulieren und Panaschieren ermöglicht genau das.

Kumulieren bedeutet, mehrere Stimmen (maximal 3) einem Kandidaten oder einer Kandidatin zu geben. Manchmal spricht man hier auch von „häufeln“. denn „kumulieren“ kommt vom lateinischen Wort cumulus und das heißt „Haufen“.

Panaschieren bedeutet, Stimmen auf verschiedene Listen und Parteien zu verteilen.

Wichtig: Man darf nicht mehr Stimmen vergeben, als man insgesamt hat. Werden zu viele Stimmen vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.

Detailliert, aber sehr anschaulich erklärt Kumulieren und Panaschieren zum Beispiel die Webseite „Deine Demokratie“ (ein Angebot der Hessische Landeszentrale für politische Bildung).

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