Was sich für Haus- und Gartenbesitzer ändert

Ab 1. Juli erhebt Bayern den Wassercent

Grafik zum bayerischen Wassergesetz mit Symbolen für Wasserhahn, Regen- udn Überschwemmung, Euro-Symbol und QR-Code. (Grafik: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Bayern ein neues Wassergesetz. Es soll der Ressource Wasser einen Wert beomessen, den Trinkwasserschutz verbessern und die Abrechnung digitaler machen (Grafik: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Bayern ein neues Wassergesetz. Der Freistaat hat damit auf Trockenperioden und sinkende Grundwasserstände der vergangenen Jahre reagiert: Wasser soll nicht mehr als selbstverständliche verfügbare, sondern als wertvolle Ressource gesehen werden.

Die heutigen Wassergebühren sind eigentlich ‚Wasserliefergebühren‘. Der Bürger zahlt die Infrastruktur und Technik des Wasserversorgers mit, die nötig ist, um das Trinkwasser zu entnehmen, zu speichern, gegebenenfalls aufzubereiten, und zu den Häusern der Verbraucher zu leiten. Das Wasser selbst kostete bislang nichts“, schreibt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dazu. „Mit dem Wassercent bekommt das Wasser selbst bayernweit einen einheitlichen Wert.“

„Der Wassercent ist ein Meilenstein für den Grundwasserschutz in Bayern“, sagte Umweltminister Thorsten GlauberAnfang Juni.„Er gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert. Der Wassercent soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen.“

Die aktuelle hitzebedingte Wassersituation in vielen Regionen Bayerns zeige, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit den Wasserressourcen sei, betontet Glauber. „Der Wassercent leistet dazu einen wichtigen Beitrag und stärkt den langfristigen Schutz unserer Wasservorkommen“, hofft Glauber.

Wassercent ab dem 1. Juli 2026

Die wichtigste Neuerung des Wassergesetzes ist der sogenannte „Wassercent“, der ab dem 1. Juli 2026 erstmals erhoben wird. Viele Grundstückseigentümer fragen sich deshalb: Muss ich künftig für meinen Gartenbrunnen bezahlen? Muss ich einen Wasserzähler einbauen? Und wird Trinkwasser teurer?

Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Privatpersonen ändert sich zunächst weniger, als der Begriff „Wassercent“ vermuten lässt.

Wer muss den Wassercent zahlen?

Wer Grundwasser aufgrund eines wasserrechtlichen Entnahmerechts fördert, muss dafür künftig grundsätzlich 10 Cent je Kubikmeter bezahlen. Die Einnahmen sollen ausschließlich in Maßnahmen zum Grundwasser- und Gewässerschutz fließen.

Wer sein Trinkwasser über die kommunale Wasserversorgung bezieht, muss sich um nichts kümmern. Entgeltpflichtig ist zunächst der Wasserversorger (in Unterschleißheim also die Stadtwerke) , der die Abgabe allerdings langfristig über den Wasserpreis an seine Kunden weitergeben kann. Wie stark sich dies auf die Wasserrechnung auswirkt, hängt vom Versorger ab.

Wie wird der Wassercent abgerechnet?

„Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt“, erklärt das Landratsamt München. „Dabei genügt die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend keine gesetzliche Messverpflichtung.“ Bestehende Messverpflichtungen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben allerdings bestehen.

Wasserentnehmer im Landkreis München, die unter die Entgeltpflicht fallen, können bis zum 1. März 2027 gegenüber dem Landratsamt ihre tatsächlich entnommene Wassermenge melden. Das Landratsamt empfiehlt, Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzählern bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren, um tatsächlich entnommene Wassermenge glaubhaft darstellen zu können.

Potenziell Entgeltpflichtige sollen im Herbst 2026 ein Schreiben mit weiterführenden Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 erhalten.

Was gilt für private Gartenbrunnen?

Viele private Gartenbrunnen sind von der neuen Abgabe nicht betroffen. Denn das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Dazu gehören insbesondere Wasserentnahmen, die keiner wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen. Dazu zählen in vielen Fällen auch einfache Gartenbrunnen zur Bewässerung des eigenen Grundstücks.

In Unterschleißheim ist das allerdings nicht so. Hier sind Eigenbrunnen in jedem Fall genehmigungspflichtig. Die Genehmigung muss mindesten einen Monat vorher beim Landratsamt München beantragt werden. Zugleich muss bei den Stadtwerken Unterschleißheim die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Unterschleißheim beantragt werden (Antragsformular als PDF).

Für entgeltpflichtige Grundwasserentnahmen gilt in ganz Bayern ein Freibetrag von 5.000 Kubikmetern pro Jahr; im Einführungsjahr 2026 beträgt er wegen des halben Erhebungszeitraums 2.500 Kubikmeter. Ein durchschnittlicher Garten verbraucht selbst in trockenen Sommern meist nur einen Bruchteil dieser Wassermenge.

Muss jeder einen Wasserzähler einbauen?

Eine allgemeine Pflicht zum Einbau eines Wasserzählers für private Brunnen enthält das neue Gesetz nicht. Wer entgeltpflichtig ist, kann seine entnommene Wassermenge gegenüber der Wasserrechtsbehörde glaubhaft machen. Der Gesetzgeber setzt dabei ausdrücklich auf Eigenverantwortung und hat keine generelle Messpflicht eingeführt.

Mehr Gewicht für den Trinkwasserschutz

Neben dem Wassercent enthält das neue Gesetz weitere Änderungen. So erhält die öffentliche Trinkwasserversorgung bei Nutzungskonflikten künftig einen höheren Stellenwert. Außerdem sollen wasserrechtliche Verfahren stärker digitalisiert und Genehmigungen beschleunigt werden.

Wasser bekommt einen Wert – und wird dadurch teurer

Für die meisten privaten Haushalte bringt das neue Bayerische Wassergesetz keine unmittelbaren Veränderungen im Alltag. Wer sein Wasser aus der öffentlichen Versorgung bezieht, muss keine eigenen Schritte unternehmen. Besitzer eines üblichen Gartenbrunnens fallen in der Regel unter die gesetzlichen Ausnahmen.

Spürbar werden könnte die Reform vor allem mittelbar: Da Wasserversorger künftig für die Entnahme von Grundwasser zahlen müssen, könnten sich die Kosten langfristig in den Wasserpreisen niederschlagen. Die letzte Erhöhung der Wasserpeise in Unterschleißheim gab es 2025.

Begründet wurde die mit Mehrkosten durch gestiegene Energiepreise, höhere Personalkosten sowie eine Erhöhung der Wassereinkaufspreise beim Zweckverband. Außerdem sei die Erhöhung wegen geplanter Investitionen in die Wasserinfrastruktur. Mit 1,46 Euro pro Kubikmeter liegt der Preis in Unterschleißheim unter dem bayerischen Durchschnitt von 1,78 Euro pro Kubikmeter.

Für einen Einpersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 45 Kubikmetern pro Jahr rechneten die Stadtwerke Unterschleißheim Mehrkosten von etwa 2,55 Euro monatlich oder 30,60 Euro im Jahr aus. Bei einem Vierpersonenhaushalt mit 180 Kubikmetern Jahresverbrauch kommen sie auf 5,70 Euro pro Monat oder rund 68,40 Euro Mehrkosten pro Jahr.

Der Wassercent war in der Begründung der Preiserhöhung noch nicht berücksichtigt. Es darf also davon ausgegangen werden, dass diese 10 Cent Aufschlag demnächst zumindest weitergegeben werden. Denn ansonsten bliebe von der 2025 vorgenommenen Erhöhung um 26 Cent pro Kubikmeter nicht viel übrig.

Streit um´s Recht auf Grundwasser

Auch Mineralwasser könnte dadurch teurer werden. Ein Bericht der Süddeutsche Zeitung zeigt das am Beispiel der Marke „Adelholzener“ auf. Das Unternehmen hat in Bergen im Landkreis Traunstein das Recht der Wasserentnahme. Es greift dazu auf das dort vorhandene Tiefengrundwasser zurück, das als Gemeingut allen Menschen gehört – und zahlt dafür bislang nichts.

2024 verkaufte das Unternehmen mehr als 700 Millionen Flaschen, in den kommenden 20 Jahren will es die Erlaubnis haben, jährlich 1,59 Milliarden Liter zu fördern und zu verarbeiten. Dagegen wehrt sich eine Bürgerinitiative. Halb so viel sei verträglich. Ein Sprecher des Unternehmens sieht dafür keinen Grund, denn es fließe dauerhaft mehr Wasser in die Grundwasserschicht nach, als man entnehme.

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