Bewerbungsphase läuft bis 31. März

Staatspreis für bayerische Kreativorte

Logo des Staatspreises für bayerische Kreativorte (Bild: Bayerisches Wirtschaftsministerium)
Bis 31. März können sich Kreativorte in Bayern noch für einen von vier Staatspreisen bewerben. (Bild: Bayerisches Wirtschaftsministerium)

„Kreativität braucht inspirierende Orte zum Arbeiten, zur Kommunikation und Interaktion. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat daher den Staatspreis für bayerische Kreativorte ausgelobt, um Orte zu prämieren, in denen sich Kultur- und Kreativschaffende treffen, schöpferisch tätig sind, (wirtschaftlich) zusammenarbeiten, Veranstaltungen für die Branche durchführen oder Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung stellen“, teilt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit.

Bewerbungen für den Staatspreis für bayerische Kreativorte können bis 31. März 2026 unter Staatspreis für bayerische Kreativorte eingereicht werden. Vergeben werden vier Preise. Das auf drei davon verteilte Preisgeld beträgt insgesamt 60.000 Euro. Zudem wird es einen undotierten Sonderpreis für kommunales Engagement geben.

Bayerische Kreativorte sollen sichtbar werden

„Die Auswahl der prämierten Orte soll verdeutlichen, dass die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in Metropolregionen als auch in Kleinstädten und im ländlichen Raum von großer Bedeutung ist – schließlich leisten Kreativorte einen wichtigen Beitrag zur (Wieder-) Belebung der Ortszentren, zur Aufwertung der Quartiere und zur Stärkung des ländlichen Raums“, teilt das Ministerium weiter mit.

„Die Auszeichnung selbst strahlt weit über die eigenen Grenzen hinaus. Sie ehrt die Arbeit der bayerischen Kreativorte, deren positive Wirkung auf die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft und die wichtige Rolle der Kreativorte in der Gestaltung der Zukunft Bayerns.“

2024, als die Preise das letzte Mal vergeben wurden, gingen sie an Einrichtungen und Projekte in Passau, Neuburg, Nürnberg und Regensburg. Einrichtungen können sich selbst bewerben, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie können aber auch von Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagen werden.

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