Anmeldung bis 30. April

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler

Ganztagsbetreuung (Bild erstellt von Helmut Göbel mit Hilfe von ChatGPT)
Ganztagsbetreuung (Bild erstellt von Helmut Göbel mit Hilfe von ChatGPT)

Eltern müssen Betreuungsbedarf bis 30. April anmelden

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch wird bundesweit schrittweise eingeführt. Zunächst gilt er für Erstklässler und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen ausgeweitet.

Der Anspruch umfasst ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche – grundsätzlich auch während der Schulferien. Einrichtungen können jedoch bis zu 20 Tage im Jahr geschlossen sein.

Eltern können zwischen verschiedenen Betreuungsformen wählen, etwa Mittagsbetreuung oder Hort. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen weitere Modelle wie den offenen, gebundenen oder kooperativen Ganztag. Welche Angebote es vor Ort gibt, erfahren Eltern in der Regel im Rahmen der Schuleinschreibung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungsform besteht nicht. Entscheidend ist, dass der individuelle Betreuungsbedarf des Kindes abgedeckt wird.

Anmeldung bis 30. April – auch für Ferienzeiten

Damit Städte und Gemeinden ausreichend Betreuungsplätze planen können und der Rechtsanspruch gesichert ist, müssen Eltern ihren Bedarf frühzeitig anmelden. Der Landkreis bittet daher darum, den Betreuungsbedarf – auch für die Ferien – bis spätestens 30. April bei der jeweiligen Heimatkommune zu melden. Informationen zur Anmeldung gibt es auf den Websites bzw. in den Rathäusern der Landkreiskommunen. Zum Teil ist eine Bedarfsmeldung auch direkt bei der Schuleinschreibung möglich.

Bereits heute können im Landkreis München rund 80 Prozent der Kinder eine Nachmittagsbetreuung nutzen. „Viele Familien im Landkreis profitieren bereits heute von einem vielfältigen und gut ausgebauten Betreuungsangebot für Grundschulkinder. Darauf können wir aufbauen. Gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden werden wir die bestehenden Strukturen weiterentwickeln, damit auch künftig möglichst passgenaue Angebote für Familien vor Ort zur Verfügung stehen“, so Landrat Christoph Göbel.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises München unter www.landkreis-muenchen.de/Ganztagsbetreuung

Quelle: Landratsamt München, Pressestelle

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