Am Mittwoch, 28.01.2026, gegen 20:30 Uhr, erhielt eine über 80-jährige Deutsche einen sogenannten Schockanruf eines angeblichen Polizeibeamten.
Er gab an, dass die vermeintliche Tochter der über 80-Jährigen einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte. Sie soll sich nun in Haft befinden, könne jedoch gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 49.000 Euro wieder entlassen werden.
Die Seniorin gab an, gerade kein Bargeld in der Höhe vorrätig zu haben, allerdings könne sie Schmuck übergeben. Gegen 21:00 Uhr kam es schließlich auf einem Parkplatz gegenüber der Wohnung der über 80-Jährigen zur Übergabe von mehreren Uhren und einem kleinen Bargeldbetrag. Die Wertsachen wurden in einer weißen Plastiktüte übergeben und von einer bislang unbekannten Frau als „Beauftragte des Amtsgerichtes“ entgegengenommen. Sie entfernte sich in Richtung Margaretenanger.
Nach der Übergabe verständigte die Seniorin ihren Schwiegersohn und der Betrug fiel auf.
Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 61.
Die unbekannte Abholerin wurde wie folgt beschrieben:
Weiblich, ca. 30 Jahre alt, circa 160 cm groß, zierliche Statur, dunkle Haare; rotes Oberteil, dunkle Hose.
Zeugenaufruf
Wer konnte am Mittwoch, 28.01.2026 gegen 21:00 Uhr im Bereich der Feldstraße, Margaretenanger sowie Monikaweg (Unterschleißheim) Wahrnehmungen zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen machen? Wer kann Angaben zur bislang unbekannten Abholerin machen?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte und auch andere angebliche Amtspersonen (z. B. Richter, Staatsanwalt, etc.) verwenden häufig den Trick, dass ein Familienmitglied bzw. ein Angehöriger einen schweren Unfall verursacht hat und nun zur Abwendung einer Haft oder sonstigen Festhaltung eine entsprechende Kaution fällig sei.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen echten Anruf handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde oder beim Polizeinotruf 110, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
Wichtige Tipps gegen den Betrug durch Falsche Polizeibeamte:
- Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihrer Familie/Angehörigen.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
- Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals um die Aushändigung von Geld oder sonstige Wertsachen bitten.
- Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
- Übergeben Sie grundsätzlich niemals Geld an fremde Personen und stellen Sie auch niemals Wertgegenstände zur Abholung vor die Tür.
Quelle: Polizeipräsidium München, Pressestelle