Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat untersucht, welche Kosten der Stadt Unterschleißheim für den Waldfriedhof und den Friedhof an der Nelkenstraße entstehen und in welchem Umfang diese bislang durch Gebühren gedeckt werden. „Die Berechnung zeigt deutlichen Anpassungsbedarf“, teilt die Stadt jetzt mit. „Die Gebührensätze wurden seit 2017 nicht mehr erhöht. Gleichzeitig sind insbesondere die Kosten für Personal, Sachmittel, Unterhaltung und Bewirtschaftung gestiegen.
Deshalb hat der Hauptausschuss über eine neue Gebührenkalkulation beraten. Er empfiehlt dem Stadtrat, künftig 75 Prozent der gebührenfähigen Kosten durch Gebühren zu decken. Über die endgültigen Gebührensätze entscheidet der Stadtrat am 29. Oktober.
Aktuelle Gebühren decken rund ein Viertel der Kosten
Für die Jahre 2022 bis 2025 errechnete der Bayerische Kommunale Prüfungsverband laut Stadtverwaltung eine Unterdeckung von insgesamt rund 2,028 Millionen Euro. Der Kostendeckungsgrad lag bei rund 24 Prozent. Das bedeutet vereinfacht: Von 100 Euro an Kosten, die grundsätzlich über Friedhofsgebühren finanziert werden können, wurden bisher nur rund 24 Euro durch Gebühren gedeckt.
Grundlage der geplanten neuen Gebühren sind die voraussichtlichen Kosten der kommenden Jahre. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Kosten für Personal und Verwaltung, Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlagen sowie für Gebäude, Aussegnungshalle, Leichenhaus und Kühlung. Hinzu kommen kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen sowie Kosten für die Sanierung von Grabfundamenten.
Kostendeckungsgrad von 75 Prozent angestrebt
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einen künftigen Kostendeckungsgrad von 75 Prozent. Den verbleibenden Anteil trägt die Stadt. Mit dieser Empfehlung liege Unterschleißheim auf einem vergleichbaren Niveau wie andere Kommunen, teilt die Stadt mit.
Friedhöfe sind auch „öffentliches Grün“
Die Grünflächen und Baumbestände der Friedhöfe erfüllen auch eine Erholungs- und Klimaschutzfunktion. Deshalb werden 20 Prozent der kalkulatorischen Kosten für Friedhofsanlagen und Friedhofsunterhalt als sogenanntes „öffentliches Grün“ aus der Gebührenberechnung herausgenommen. Diese Kosten trägt die Stadt zusätzlich zum ungedeckten Anteil der gebührenfähigen Kosten.
Beispiele für die neuen Gebühren
Bei der Berechnung werden die Kosten den jeweiligen Leistungen und Grabarten zugeordnet. Dabei spielen beispielsweise die Größe einer Grabstätte und die Zahl der möglichen Grabstellen eine Rolle. Andere Kosten entstehen unabhängig von der Grabart: Wege müssen unterhalten, Grünflächen gepflegt und die notwendige Infrastruktur vorgehalten werden. Der Hauptausschuss schlägt dem Stadtrat folgende Anpassungen vor:
Für eine Einzelgrabstätte werden derzeit 35,92 Euro pro Jahr berechnet. Empfohlen werden 85,65 Euro. Bei einer Baumgrabstätte würde die jährliche Gebühr von 18,03 Euro auf 117,44 Euro steigen. Für eine Urnenwandnische mit einem Platz werden bislang 8,00 Euro pro Jahr berechnet; empfohlen werden 74,65 Euro.
Die Nutzung der Aussegnungsräume kostet derzeit 150 Euro. Der Hauptausschuss empfiehlt künftig 180 Euro. Neu in die Gebührenregelung aufgenommen werden soll außerdem die Trauerfeier am Grab oder vor der Aussegnungshalle. Dafür wird eine Gebühr von 90 Euro empfohlen.
Für Sternenkindergräber soll auf die Erhebung von Grabgebühren verzichtet werden. Damit möchte die Stadt Eltern, die ihr Kind vor oder kurz nach der Geburt verloren haben, in ihrer Trauer unterstützen und finanziell entlasten.