In diesen Tagen werden in Bayern und damit auch in Unterschleißheim Bürgerinnen und Bürger per Post über die bevorstehenden Kommunalwahlen informiert. Die Wahlbenachrichtigung nennt nochmal den Termin (den 8. März) und das Wahllokal, in dem man seine Stimme abgeben kann.
Auf ihrer Webseite bietet die Stadt eine Übersicht über alle Wahllokale in Unterschleißheim an. Außerdem weist sie darauf hin, vor dem Urnengang zu prüfen, ob sich das Wahllokal gegenüber früheren Wahlen möglicherweise geändert hat.
Zur Wahl ist es am besten, die Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Das erleichtert den freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern vor Ort die Arbeit. Grundsätzlich darf man aber, wenn man im richtigen Wahllokal ist, auch nur mit Ausweis wählen.
Einen Wahlschein braucht man, wenn man ausnahmsweise nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber dennoch für die Wahl wahlberechtigt ist. Oder wenn man in einem anderen Wahllokal seines Wahlkreises abstimmen möchte. Der Wahlschein muss dann vorher bei der Stadt beantragt werden.
Briefwahlunterlagen beantragen
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich zudem ein Formular, mit dem die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Mit ausgefülltem Formular und seinem Ausweis kann man die im Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim abholen.
Man kann sich die Unterlagen aber auch zuschicken lassen. Das sollte man möglichst früh beantragen, damit die Unterlagen rechtzeitig eintreffen, in Ruhe ausgefüllt werden können und rechtzeitig beim Wahlamt sind.
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
Das Formular auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken.
Den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen und die Unterlagen beantragen.
Die Unterlagen bei der Stadt Unterschleißheim hier Online beantragen.
Wann kommen die Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 16.2.2026 verschickt. Wer seinen Antrag rechtzeitig abgeschickt hat, aber eine Woche vor der Wahl noch keine Briefwahlunterlagen bekommen hat, sollte beim Bürgerbüro nachfragen. Persönlich können die Unterlagen bis Freitag, 6.3.2026 um 15 Uhr im Bürgerbüro Unterschleißheim beantragt werden.
In begründeten Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, kann man die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus erhalten.
Holt eine andere Person die Unterlagen ab, muss die immer eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Auch die ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Eine Person darf dabei Vollmachten für maximal vier andere vorlegen.
Probestimmzettel und Muster der echten Stimmzettel
Wenn man nicht nur eine Liste ankreuzen will, kann man vor dem Ausfüllen bei diesem „Probestimmzettel“ einmal ausprobieren, ob man alles richtig verstanden hat. Aber Achtung: Hier gibt es nur 20 Stimmen an die fiktiven Kandiderenden zu vergeben.
Bei der Wahl zum Stadtrat in Unterschleißheim sind es 30. Ein Muster des Stimmzettels zur Wahl des Stadtrats in Unterschleißheim findet Ihr als PDF-Datei hier, ein Muster des Stimmzettels zur Bürgermeisterwahl in Unterschleißheim 2026 findet Ihr als PDF-Datei hier.
Wann müssen die Wahlunterlagen bei der Stadt sein?
Die Wahlbriefe sollten bis Freitag, den 6.3.2026 bei der Stadt eingegangen sein. Sie müssen jedoch spätestens am 8.3.2026 um 18 Uhr dort vorliegen.
Wer spät dran ist, sollte also den Wahlbrief lieber in den Briefkasten am Rathaus stecken, als ihn der Deutschen Post anzuvertrauen. „Spät dran“ ist in dem Fall übrigens ab drei Werktagen vor der Wahl, wie die Post erklärt.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Personen, die bis zum 15. Februar keine Wahlberechtigung erhalten haben, aber wahlberechtigt sind, können trotzdem wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Keine Wahlbenachrichtigung zu erhalten, ist aber ein Hinweis darauf, dass etwas schief gelaufen sein könnte, etwa wegen Umzug, Ummeldung, Heirat mit Namenswechsel oder anderen Veränderungen.
Das Bayerische Staatministerium für Digitales erklärt dazu auf seiner Webseite: „Wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl/Abstimmung keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber meinen, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen und klären, ob und ggf. in welchem anderen Stimm-/Wahlbezirk oder in welcher anderen Gemeinde Sie wahlberechtigt sind.“
Vor allem bei Umzügen nach dem Stichtag für die Anlegung des Wählerverzeichnisses könne eine Eintragung nicht mehr erfolgen. Gegebenenfalls kann aber entweder das Wählerverzeichnis berichtigt oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlschein erteilt werden. Mit dem Wahlschein dann trotzdem gewählt werden.
Kurz gesagt: Wenn bis zum 16.2. keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten war, am besten direkt das Bürgerbüro aufsuchen, um zu klären, warum das so ist.
Mehr zur Kommunalwahl 2026 in Bayern