Am Sonntag gibt es in vielen bayerischen Gemeinden noch einmal Stichwahlen für die Stelle des Bürgermeisters. In Unterschleißheim sind die nicht erforderlich. Hier hat sich Amtsinhaber Christoph Böck im ersten Wahlgang bereits deutlich durchgesetzt. Die erforderliche absolute Mehrheit (also mehr als 50 Prozent der Stimmen) hat er bereits im ersten Wahlgang erhalten.
Dennoch sind auch alle Wahlberechtigten in Unterschleißheim am Sonntag noch einmal aufgegruffen, an die Wahlurne zu gehen. Denn im Landkreis bekam keiner der Bewerberinnen oder Bewerber die absolute Mehrheit. Amtsinhaber Christoph Göbel erreichte 46,3 Prozent, Marion Seitz von den Grünen kam als zweitstärkste Kandidatin auf 20,8 Prozent. Der Rest der Stimmen – immerhin rund 33 Prozent – entfielen auf die weiteren Kandidierenden.

Deren Ergebnis steht – ähnlich wie bei einem Rückspiel in der Champions-League – keineswegs vorher fest. Der Favorit kann straucheln, die Außenseiterin kann überraschen – so genau weiß das vorher niemand. Damit das Amt aber eine feste demokratische Legitimation hat, ist es auf alle Fälle sinnvoll, dass sich möglichst viele Wahlberechtigte beteiligen. Wobei sich vielen de Frage stellt, was der Landrat eigentlich tut und ob es für ihren Alltag einen Unterschied macht, wer den Posten besetzt.
Was macht man als Landrat eigentlich?
Der Landrat hat in Bayern eine vielfältige Funktion und ist einerseits politischer Lenker, andererseits Verwaltungschef und schließlich auch staatlicher Vollzugsbeamter zugleich. Zunächst einmal leitet der Landrat oder die Landrätin Landratsamt. Das ist eine der größten Kreisverwaltungen Bayerns. Dort werden zentrale Aufgaben gebündelt: von Baugenehmigungen über Umweltauflagen bis hin zur Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Gerade in einer Region mit starkem Zuzug und intensiver Bautätigkeit ist die Koordination dieser Bereiche wichtig.
Daneben haben Landrätin beziehungsweise Landrat den Vorsitz des Kreistags inne. Dieses Gremium entscheidet etwa über Investitionen in Schulen, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder soziale Einrichtungen. Im Landkreis München geht es dabei häufig um Millionenprojekte: neue Gymnasien, Verkehrsprojekte oder Maßnahmen zur Klimaanpassung. Als Landrat sind diese Entscheidungen vorzubereiten, gilt es für Mehrheiten zu sorgt und die Umsetzung der Beschlüsse im Blick zu haben.
Zugleich ist das Amt des Landrat Bindeglied zwischen den Gemeinden des Landkreises München und dem Freistaat Bayern. Gemeinden erwarten Unterstützung, etwa bei Genehmigungsverfahren oder Förderprogrammen, während der Freistaat auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben pocht. Beide Interessen treffen im Landrats-Büro aufeinander.
Eine oft weniger sichtbare, aber ebenfalls wichtige Funktion erfüllt ein Landrat als Vertreter des Staates. Da gilt es zum Beispiel den Katastrophenschutz zu organisieren. Auch Sicherheitsfragen, Wahlen oder die Kommunalaufsicht fallen in den Zuständigkeitsbereich. Hier ist das Amt dann verlängerter Arm der Staatsregierung.
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