Neue Messung 2026 geplant

Mobilfunkstrahlung in Unterschleißheim

Mobilfunkmasten auf einem Gebäude in der Siemensstraße in Unterschleißheim (Bild; Peter Marwan)
Mobilfunkmasten: Die einen freuen sich über gute Netzabdeckung, andere befürchten gesundheitliche Nachteile durch Strahlung. (Bild; Peter Marwan)

Die Diskussion um Mobilfunk und mögliche gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder wird seit Jahren geführt. Dabei spielt immer wieder das Thema Elektrosensibilität eine Rolle. Betroffene berichten über Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Konzentrationsprobleme, die sie mit Mobilfunk, WLAN oder anderen Funkquellen in Verbindung bringen.

Nach Einschätzung wissenschaftlicher Institutionen in Deutschland gelten diese Beschwerden als real, ein ursächlicher Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern konnte bislang jedoch nicht nachgewiesen werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verweist auf eine Vielzahl kontrollierter Studien, in denen elektrosensible Personen nicht zuverlässig zwischen realer und abgeschalteter Funkexposition unterscheiden konnten.

Langjährige Forschung zu Elektrosensibilität

So kam etwa eine Studie des Universitätsklinikums der LMU München (PDF) mit Schwerpunkt auf Kindern und Jugendliche 2008 zu dem Ergebnis: „Es zeigten sich insgesamt sowohl für die Kinder als auch für die Jugendlichen keine statistisch signifikanten konsistenten Zusammenhänge zwischen der gemessenen Exposition und den betrachteten chronischen und akuten Beschwerden.“

Auch das vom Bund geförderte Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm kommt zu dem Ergebnis (PDF), dass bei den im Alltag üblichen Feldstärken keine gesicherten gesundheitlichen Wirkungen festgestellt wurden. 2021 hat sich der Bundestag noch einmal ausführlich damit beschäftigt und neuere Studien zum Thema zusammengefasst. Auch da gab es keine Hinweise auf gesundheits-beeinträchtigende Auswirkungen oder Schlafstörungen.

Dennoch macht sich laut der 2022 veröffentlichten Studie „Was denkt Deutschland über Strahlung?“ jeder fünfte über mögliche schädliche Einflüsse von Strahlung Gedanken. Dabei werden unter Strahlung sowohl „Mobilfunkstrahlung“ als auch „radioaktive Strahlung“ zusammengefasst. Menschen haben das Gefühl, dass die Strahlenbelastung steigt und fühlen sich gleichzeitig nicht gut über das Thema informiert.

Beschwerde über Strahlenbelastung

In Unterschleißheim wurde das Thema zum Beispiel in der Bürgerversammlung am 8. April 2025 thematisiert. Eine Anwohnerin berichtete da über eine aus ihrer Sicht hohe Strahlenbelastung in ihrer Wohnung und auf der Dachterrasse im Umfeld des Mobilfunkmasts an der Südlichen Ingolstädter Straße. Sie hatte zuvor einen Baubiologen hinzugezogen, der die Belastung gemessen habe.

Der Bürgermeister erläuterte, dass die Informationen mit der Bitte um fachliche Stellungnahme an den TÜV Süd weitergeleitet werden. Der kontrolliert die Strahlenwerte im Stadtgebiet Unterschleißheim Die Festlegung von Grenzwerten falle nicht in den Bereich der städtischen Aufgaben. Die Stellungnahme des TÜV Süd wurde dann der  Antragstellerin und Umwelt- und Verkehrsausschuss zur Verfügung gestellt.

ÖDP-Anfrage in Unterschleißheim

Vor diesem Hintergrund ist eine aktuelle ÖDP-Anfrage in Unterschleißheim zu sehen. Denn angesichts der großen Kluft zwischen gesicherten Erkenntnissen und subjektiven Sorgen gewinnen Transparenz und sachliche Information an Bedeutung. Die Veröffentlichung von Mobilfunkmesswerten wird oft als geeignetes Mittel gesehen, um die öffentliche Diskussion auf eine überprüfbare Datengrundlage zu stellen und Unsicherheiten einzuordnen. Öffentlich einsehbare Messergebnisse vermisst die ÖDP in Unterschleißheim aber.

ÖDP-Ortsvorsitzender und Stadtratsmitglied Bernd Knatz fordert in einem Antrag an die Stadt Unterschleißheim: „Daher sollte es wenigstens selbstverständlich sein, die durch den TÜV-Süd gemessenen Ergebnisse der Mobilfunkstrahlung (in Relation zu den geltenden Grenzwerten) zu veröffentlichen.“ Dies sollte seiner Auffassung nach auf der Homepage der Stadt an geeigneter Stelle und durch Pressemeldungen erfolgen. Bisher habe die Stadt es „offensichtlich nicht für nötig gefunden“, diese Ergebnisse zu veröffentlichen. Das will Knatz nun ändern.

Auf Anfrage von Ushel.news verweist die Stadt darauf, dass die Ergebnisse der letzten Messungen in den städtischen Gremien umfassend vorgestellt wurden und auch öffentlich einsehbar sind (PDF). Demnach wiesen die Immissionen im Stadtgebiet insgesamt mit 2,55 Prozent vom Grenzwert ein „durchschnittliches Belastungsniveau“ auf. Am höchsten waren sie in der Carl-von-Linde-Straße 5 mit 9,64 Prozent, am niedrigsten im Garten des Kindergarten „An der Burg“ mit 0,06 Prozent.

Gemessene Werte inzwischen überholt

Allerdings stammen die Messungen aus dem Jahr 2017. Seitdem hat sich die Situation deutlich verändert, Einige Standorte wurden außer Betrieb genommen, dafür sind anderswo neue hinzugekommen. Zudem gab es an nahezu allen der aktuell insgesamt 26 Mobilfunk-Standorte im Stadtgebiet technische Veränderungen – insbesondere zur Aufrüstung auf den aktuellen Mobilfunkstandard 5G.

Die Veröffentlichung der Messwerte aus dem Jahr 2017 an prominenter Stelle auf der Webseite hat nach Ansicht der Stadt daher heute „nur noch eine sehr eingeschränkte Aussagekraft“. Auch eine Pressemeldung mit der Veröffentlichung dieser Ergebnisse ohne aktuellen Vergleich könnte zu missverständlichen oder falschen Rückschlüssen führen, weil der Bezug zur aktuellen Situation fehlt. Denn seitdem habe es „keine erneute flächendeckende, stadtweite und vergleichbare Messreihe, sondern lediglich einzelne Standortbetrachtungen“ gegeben, wenn konkrete Fragen zu bestimmten Anlagen aufkamen.

Einen Antrag aus dem Jahr 2020, die Versorgungssituation mit Mobilfunk im gesamten Stadtgebiet darzustellen hat der Stadtrat 2022 auch mit Blick auf damit verbundenen Kosten, nicht weiter verfolgt.

Neue Messung 2026 geplant

„Für 2026 ist turnusmäßig eine neue Beauftragung zur Messung der Mobilfunkversorgung vorgesehen“, teilt die Stadt gegenüber Ushel.news mit. „Welche Messpunkte konkret betrachtet werden, nach welchen Kriterien sie ausgewählt werden und welche Werte dort im Einzelnen ermittelt werden, ergibt sich dann aus dem ausführlichen Bericht des beauftragten Dienstleisters. Sofern keine Rechte Dritter entgegenstehen, ist vorgesehen, die Ergebnisse nach Vorliegen öffentlich zugänglich zu machen, zum Beispiel über das Bürgerinformationssystem.“

Text: Peter Marwan Recherchen: Helmut Göbel

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