Balkonkraftwerk (Bild: GreenAkku)
Balkonkraftwerke wie dieses Modell des Anbieters GreenAkku.de, helfen, die eigene Stromrechnung zu reduzieren. (Bild: GreenAkku)

Förderprogramm endet am 31.12.2025

Allerletzte Chance auf Förderung für Balkonkraftwerke

Die Stadt Unterschleißheim stellt ihr Förderprogramm für Stecker-Solargeräte ein. Schluss ist am 31.12.2025. Das Förderprogramm wurde im November 2021 beschlossen. Am 9.12.2025 hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss mit 9 zu 3 Stimmen jedoch entschieden (PDF), es kurzfristig zum Jahresende einzustellen. Der Beschluss wird mit „der starken Preisreduktion und der weit verbreiteten Nutzung“ begründet. Oder anders gesagt: Eine Förderung sei nicht mehr notwendig, weil die Technik der Nische entwachsen und inzwischen “Mainstream“ ist.

„Seit Einführung des Förderprogramms hat sich der Markt enorm weiterentwickelt. Die Anbieterzahl ist gestiegen, die Preise für Anlagen sind gesunken, bürokratische Hürden bei der Antragstellung wurden reduziert und die Systeme sind leistungsstärker geworden. Angesichts dieser signifikanten Preisreduktion und der weit verbreiteten Nutzung von Stecker-Solaranlagen ist eine gezielte Förderung nicht mehr zwingend erforderlich“, erklärt die Stadt den Beschluss.

Nachfrage stark zurückgegangen

Ohnehin sei die Nachfrage rückläufig. Während 2023 noch 107 Anträge bewilligt und fast 20.000 Euro ausgezahlt wurden habe sich die Nachfrage jedes Jahr ungefähr halbiert. 2025 waren es bis Ende November dann noch 37 Anträge und eine Fördersumme von knapp 5.000 Euro.

Das Aus nur rund 3 Wochen nach dem Beschluss des Umwelt- und Verkehrsausschusse kommt recht kurzfristig. Schnellentschlossene können allerdings noch bis 31.Dezember einen Antrag stellen.

Kurzfristiges Aus bremst Eigentumswohnungen aus

Der Antrag selbst (PDF) ist mit zwei Seiten recht kurz. Allerdings haben es die Anforderungen in sich, denn die Stadt weist darauf hin, „dass nur Anträge berücksichtigt werden können, welche alle erforderlichen Unterlagen beinhalten“. Und das sind einige.

Neben der Kopie der Meldung im Marktstammdatenregister gehören dazu zwingend auch eine Kopie des Kaufvertrags oder der Rechnung der Anlage, sofern erforderlich eine Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümers oder der Eigentümergemeinschaft beziehungsweise bei Eigentum ein Eigentumsnachweis, etwa der Grundbuchauszug.

Damit haben eigentlich nur noch Hausbesitzer und Mieter mit sehr freundlichen Vermietern die Chance, die Förderung mitzunehmen. Denn innerhalb von wenigen Tagen, noch dazu an Feiertagen, eine Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft zu erhalten, ist völlig unrealistisch. Hier hätte sich der eine oder andere sicher eine längere Frist gewünscht. Andererseits lief das Programm vier Jahre und war währenddessen reichlich Zeit, sich dafür zu entscheiden.

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