Ungeliebt aber erfolgreich

E-Scooter in Unterschleißheim – so geht´s weiter

E-Scooter von Lime in Unterschleißheim (Foto: Peter Marwan)
Praktisches Fortbewegunbgsmittel oder ständiges Ärgernis? Die Diskussion um E-Scooter in Unterschleißheim dauert an. (Foto: Peter Marwan)

Der gewerbliche E-Scooter-Verleih ist in großen Städten etabliert, in kleineren Städten wie Unterschleißheim ist er eher Neuland.  Das kann man als Chance oder als Ärgernis sehen. Je nach Perspektive ändert sich dann auch die Einschätzung, wie man als Stadtverwaltung damit umgehen sollte.

Aber eins ist sicher: Eine Entscheidung muss man treffen. Denn sonst können die Anbieter nach eigenem Gutdünken agieren. Denn ohne Regelung gilt der sogenannte „Gemeingebrauch“. Demnach ist die „Benutzung der Straßen für den Zweck des Straßenverkehrs“ grundsätzlich jedermann gestattet. Die Nutzung der E-Scooter ist damit, da die seit Juni 2019 in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen sind, also allen erlaubt. Daran ist auch nicht zu rütteln.

Was es mit der Sondernutzung auf sich hat

Es geht aber um das Abstellen durch die Verleiher. Dabei handelt es sich um eine Sondernutzung – vergleichbar dem Aufstellen von Infoständen, Werbetafeln, den „stummen Zeitungsverkäufern“, Imbiss- oder Verkaufsständen, Schankflächen im Außenbereich (Schanigärten) oder Auslagen vor dem Schaufenster. Geregelt sind diese und einige andere Tätigkeiten in den „Richtlinien für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Unterschleißheim“ (PDF) – oder kurz Sondernutzungsrichtlinien beziehungsweise im Verwaltungsdeutsch „SoNuRL“.

Schild für einen E-Scooter-Sammelpatz in UNterschließheim (Foto: Peter Marwan)
Rund 40 Sammelplätze für Leih-Scooter sollen das Problem wild abgestellter Fahrzeuge eindämmen. (Foto: Peter Marwan)

Deren aktuelle Fassung stammt vom Juni 2022. Sie soll nun um einen Paragraphen ergänzt werden, der festlegt, dass für das Abstellen von „E-Scootern und Fahrrädern im Rahmen eines gewerblichen Verleihsystems“ Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden können. Die Details sollen dann in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis festgelegt werden.

Was der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossen hat

Diese Details waren in der ersten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Unterschleißheim im Jahr 2026 heftig umstritten. Die Regelung, auf die man sich schließlich geeinigt hat, kann im Stadtrat noch geändert werden. Grundsätzlich sieht sie aber sieht folgendermaßen aus.

Anbieter erhalten eine Sondernutzungserlaubnis mit klaren Vorgaben.

Die Zahl an E-Scootern im Stadtgebiet soll auf 200 Fahrzeuge limitiert werden.

Für jeden Roller wird von den Anbietern eine Gebühr von 40 Euro im Jahr erhoben.

Die Verwaltung hat im Stadtgebiet rund 40 Sammelplätze für E-Scooter eingerichtet. Um diese Sammelplätze werden in einem 200-Meter-Radius in der jeweiligen App Abstellverbotsflächen ausgewiesen. Regelkonformes Abstellen ist damit nur auf den entsprechenden Sammelplätzen möglich.

Die Betreiber müssen Nutzungszahlen sowie weitere Daten an die Stadt melden, damit die eine Grundlage hat, das Angebot anpassen und verbessern zu können.

E-Scooter-Befürworter und E-Scooter-Gegner

In der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses half der zuständige Verwaltungsangestellte mit leicht verständlichen Auskünften und umfangreiche Erklärungen geduldig aus. Aber auch er konnte in der Sitzung nicht alle Wissenslücken zum Thema schließen. Offensichtlich war, dass viele im Ausschuss bislang keinerlei Erfahrung oder Berührungspunkte mit dem Transportmittel gehabt hatten.

Der E-Scooter-Sammelpatz auf der Ostseite der S-Bahn-Station Lohhof. (Foto: Peter Marwan)
Der E-Scooter-Sammelpatz auf der Ostseite der S-Bahn-Station Lohhof – hier fast vorbildlich genutzt. (Foto: Peter Marwan)

Das zeigten viele Fragen zur grundsätzlichen Funktionswiese des Ausleihsystems – keine gute Voraussetzung, für eine fundierte Diskussion. Würde man zum Beispiel Entscheidungen zum Autoverkehr ausschließlich Fußgängern überlassen? Wohl eher nicht.

Ähnlich seltsam mutete die immer wieder gemachte Unterscheidung zwischen „E-Scooter-Fahrenden“ und „Bürgerinnen und Bürgern“ an. Genaue Zahlen liegen zwar nicht öffentlich vor, aber die Verwaltung hatte in Gesprächen mit dem derzeit vertretenen Anbieter LimeBike den Eindruck gewonnen, dass der mit der Nutzung seiner E-Scooter in Unterschleißheim durchaus sehr zufrieden ist. Das Geschäft lohnt sich für ihn also.

Im Zuge der Diskussion wurden aber vor allem „Stimmen aus der Bevölkerung“ ins Feld geführt, die sich über die E-Scooter beschwerten. Da stellt sich die Frage: Gehören Menschen, die E-Scooter nutzen, nicht zur Bevölkerung von Unterschleißheim? Werr sind die – und warum sind sie politisch weitgehend unsichtbar? Das scheint ein Generationenproblem zu sein. Alt (Stadtrat) gegen Jung (E-Scooter-Kunden).

E-Roller – aber richtig

Zugegeben, das ist etwas zugespitzt. Unter anderem Bürgermeister Christoph Böck (SPD), aber auch Stadtrat Bernhard Schüßler (Die Grünen) sprachen sich immer wieder für die E-Scooter aus. Man wolle die in Unterschleißheim durchaus als zusätzliche Mobilitätsoption haben. Man müsse aber dafür sorgen, dass die Nutzung in geregelten Bahnen stattfindet. Böck zog dabei den Vergleich zum Auto- und Radverkehr: Nur weil sich manche Radler und Autofahrer nicht an die Regeln halten, verbiete man ja weder das Radfahren noch das Autofahren komplett.

Viele Stimmen im Ausschuss hätten das jedoch am liebsten getan.  Weil das aus den oben genannten Gründen nicht geht, haben sie sich dann zu einer möglichst scharfen Anpassung der Sondernutzungsrichtlinie durchgerungen. Der Wunsch, dem zweiten Interessenten (Voi Technology), der bereits bei der Stadt angeklopft hat, den Markteintritt möglichst schwer zu machen, ist dabei unverkennbar.  

Mehr Platz auf Abstellflächen als E-Scooter

Um die Sondernutzungsrichtlinie um Regelungen für E-Scooter ergänzen zu können, ist die Stadt bereits in Vorleistung gegangen. Sie hat bereits rund 40 Abstellflächen für E-Scooter ausgewiesen und ausgeschildert. Der entstandene Aufwand soll durch die Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter wieder reingeholt werden.

Die Abstellflächen sind für 250 E-Scooter im Stadtgebiet ausgelegt. Derzeit gibt es vom Anbieter Lime 125 Stück. Dass es genau die Hälfte sind, ist Zufall. Es spielte aber in der Diskussion eine große Rolle, Denn wie gesagt hat mit Voi ein zweiter Anbieter ernsthaftes Interesse an einer Sondernutzungserlaubnis angemeldet. Er hätte dann ebenfalls bis zu 125 Scooter aufstellen können. 250 Fahrzeuge erschienen aber vielen im Ausschuss zu viele zu sein.

Zwar ist das Argument richtig, dass die Stadträte der Bevölkerung verpflichtet sind und nicht den Anbietern helfen müssen. Aber gerade Vertreter und Vertreterinnen, die sonst viel Wert auf Marktwirtschaft und Wettbewerb legen, sahen hier keine Notwendigkeit, funktionierenden Wettbewerb zumindest theoretisch zu ermöglichen.

Freier Wettbewerb oder strenge Begrenzung?

Denn es ist klar, dass das Angebot nur funktioniert, wenn es in gewisser Weise flächendeckend ist. Wie viele Fahrzeuge dafür erforderlich sind, ist unklar. 125 scheinen ausreichend viele zu sein, damit das Angebot angenommen wird. Ab wann es sich nicht mehr lohnt, ist unklar.

Aber Befürchtungen, dass zwei oder gar drei weitere Anbieter ihr Glück hier versuchen würden, wenn keine Höchstgrenze festgelegt wird, dürften unrealistisch sein. Die kämpfen derzeit alle um Präsenz in der Fläche. Fusionen bei den Anbietern (etwa von Tier und Dott) und einige, die sich wieder zurückgezogen haben (darunter Bird und Spin) zeigen, dass auch der E-Scooter-Verleih keine Gelddruckmaschine ist.

Und der Schwerpunkt liegt auf Marktpräsenz in großen Städten oder Städten wie Tübingen (rund 90.000 Einwohner), die sich durch viele Studierende auszeichnen. Unterschleißheim ist eine Ausnahme und Sondererscheinung.

Warum E-Scooter falsch abgestellt sind

Der Anbieter hat nach Gesprächen mit der Stadt Flächen ausgewiesen, in denen die Roller nicht abgestellt werden dürfen. Er zeigt dann auf dem in den Lenker integrierten Bildschirm ein rotes Kreuz und die Worte „nicht Parken“.  Eingehalten wird das jedoch nicht immer zuverlässig.

Das liegt einerseits daran, dass es wie bei Radfahrenden und Automobilisten auch bei den E-Scooter-Fahrenden rücksichts- und gedankenlose Menschen gibt. Weil das Phänomen aber neu ist, wird strenger geurteilt.

Auto parkt auf dem Gehweg? „Der muss bestimmt nur schnell was abholen“.

Radler auf dem Gehweg in falscher Fahrtrichtung? „Stell Dich nicht so an, geh halt kurz zur Seite.“

E-Scooter auf dem Gehweg geparkt? „E-Scooter müssen grundsätzlich aus der Stadt verbannt werden“.

Das ist kein Plädoyer für Ordnungswidrigkeiten und Rücksichtslosigkeit, es ist ein Plädoyer für die Durchsetzung von Regeln – für alle.

Das E-Scooter falsch abgestellt sind, liegt manchmal auch daran, dass das GPS-Signal, mit dem der Scooter navigiert, eine gewisse Ungenauigkeit hat (etwa 2 Meter). Der Scooter „weiß“, also nicht immer auf den Meter genau, wo er ist. Er zeigt dann womöglich nicht zuverlässig an, dass er hier nicht stehen darf.

Das erweist sich insbesondere da als Problem, wo es ohnehin schon eng zugeht. Ein mehrfach genanntes Beispiel dafür ist die Berglstraße vor der S-Bahn-Unterführung für Fußgänger. Auch der Inkusionsbeirat hat schon Probleme beim Abstellen der E-Scooter bemängelt. Und Stadtrat-Schüßler erklärte in der Ausschusssitzung: „Ich sehe schlecht – aber ich sehe deutlich mehr falsch abstellte E-Scooter an der S-Bahn als am Sammelplatz.“

Falsch abgestellte E-Scooter melden

Mit den Sammelplätzen und den Verbotszonen drumherum, soll sich das jetzt weiter bessern. Allerdings hat sich die Situation, seitdem es Leih-E-Scooter in Unterschleißheim gibt, schon erheblich verbessert.

Die Stadt macht das daran fest, dass es deutlich weniger Meldungen über falsch abgestellte Gefährte im Mängelmelder der Stadt gibt. Auch wenn direkt nach Freigabe der Abstellplätze eine Beschwerde über falsch neben dem Sammelplatz abgestellte E-Scooter in der Johann-Schmid-Straße eintrudelte. Da standen von fünf Fahrzeugen vier nicht auf dem vorgesehenen Platz, sondern auf dem Radweg daneben.

Falsch abgestellte Scooter kann man auch beim Anbieter Lime direkt melden. Dies ist aber nur über dessen App oder in einem Formular möglich, in dem eine mit dem eigenen Lime-Konto verknüpfte Handynummer anzugeben ist.

Alternativ geht es auch über die Anbieter-übergreifende Webseite Scooter Melder. Hier kann man ohne vorherige Registrierung Angaben zu falsch abgestellten E-Scootern von Bolt, Voi und Lime machen.  Betrieben wird diese Webseite von der „Plattform Shared Mobility“. Deren Vorsitzender ist derzeit Martin Becker. Er ist gleichzeitig Head of Public Policy and Communications in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Voi Technology.

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